China Visum (Antragsverfahren)

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Description

Fingerabdrücke bei der Beantragung von VisaFingerabdrücke bei der Beantragung von Visa

Infolge der Einführung biometrischer Visa, für die nun Fingerabdrücke erforderlich sind, muss jeder Antragsteller ab dem 12.01.2021 persönlich in der Visastelle erscheinen. Die abgegebenen Fingerabdrücke sind 5 Jahre lang gültig, sofern mit dem gleichen Reisepass bei der gleichen Visastelle ein Antrag gestellt wird. Somit kann VisaHub die nachfolgenden Visumanträge (innerhalb der 5 Jahre) vollständig wiederherstellen. Termine in der Visastelle sind von Montag bis Freitag vormittags. Es sind keine Termine am Nachmittag möglich.

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung kann VisaHub die Antragsteller im Visazentrum abholen, so dass nur die Fingerabdrücke von den Antragstellern abgegeben werden müssen - den Rest des Verfahrens können wir übernehmen (siehe Leitfaden).

China Visum (Antragsverfahren)

CHF70
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Servicetyp: Reguläres Visum – einmalige Einreise

Visa-Bearbeitung: Zeit 02 - 03 Tage

Gültigkeit des Visums : 90 Tage ab Ausstellungsdatum

Aufenthaltsgültigkeit : 30 Tage ab dem Datum der Einreise

How to apply for a China Visum (Antragsverfahren)?

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Visumbefreiung für bestimmte StaatsangehörigeVisumbefreiung für bestimmte Staatsangehörige

Nach Angaben der Visumstelle sind vom 30. November 2024 bis zum 31. Dezember 2025 die folgenden Staatsangehörigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen für touristische oder geschäftliche Reisen zu Geschäftstreffen von der Visumpflicht befreit:

Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Spanien, Malaysia, Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien, Luxemburg, Neuseeland, Australien, Polen, Portugal, Griechenland, Zypern, Slowenien, Slowakei, Norwegen, Finnland, Dänemark, Island, Andorra, Monaco, Liechtenstein, Südkorea, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Malta, Estland, Lettland, Japan und Brunei

 

Beantragen Sie ein Visum trotz Visumbefreiung:

Über die Visastelle in Bern kann weiterhin uneingeschränkt ein Visum beantragt werden. Über die chinesische Visastelle in Zürich gilt folgendes: Personen mit einem Pass einer der oben genannten Nationalitäten können nur andere Visumarten oder Visa für einen längeren Aufenthalt beantragen. Dazu muss im Antrag ein Aufenthalt von 60 oder 90 Tagen angegeben werden und es muss eine Einladung vorgelegt werden, die explizit einen Aufenthalt von 60 oder 90 Tagen in China vorsieht.

 

 

Bitte beachten Sie folgende Details:

Nach Angaben der Behörden müssen bei jeder Einreise eine Einladung und/oder andere Dokumente (Hotelbuchung, Rückflugticket, Kreditkarte, Bargeld usw.) vorgelegt und ein Einreiseformular ausgefüllt werden. Dies kann zu einer Verzögerung bei der Einreise führen.

Im Falle von Unstimmigkeiten, z. B. im Einladungsschreiben, kann die Einreise verweigert und der Reisende zurückgeschickt werden.

Die 30 Tage können unter keinen Umständen verlängert werden. Wenn der Aufenthalt unerwartet verlängert werden muss, muss der Reisende das Land verlassen und erneut einreisen.

Regular CHF70
Express CHF110